Warum ist eine Schweisserprüfung notwendig ?

Der Zweck der Schweisserprüfung besteht in der Sicherung der Güte von Schweissarbeiten.

Im „geregeltem Bereich“ ist der Einsatz von geprüften Schweissern vorgeschrieben.

Im „nicht geregelten Bereich“ wird durch die Forderungen der Produkthaftung ausreichend qualifiziertes Personal gefordert.

Anwendungsgebiet für Schweissungen von Hand mit den Prozessen G, E, MIG/MAG und WIG an Bauteilen aus Stahl oder Aluminium z.B. an

  • Tankbauten
  • Wasserbauten
  • Dampfkessel
  • Druckgeräte
  • Hochbauten
  • Schiffbau
  • Brückenbauten
  • Fernwärmeleitungen
  • Schienen- und Straßenfahrzeuge

Verlangt die für das Anwendungsgebiet zuständige Stelle (geregelter Bereich)
oder der Auftraggeber (nicht geregelter Bereich) den Einsatz geprüfter Schweisser.

Umfang

Die Prüfung erstrekt sich auf die Handfertigkeit
und die Fachkenntnisse der Schweisser.

Gültigkeitsdauer

 Die Schweisserprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweissaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich auf der Schweisser-Prüfungsbescheinigung bestätigt, das

– der Schweisser regelmässig schweisst;
(max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monaten zulässig),
– der Schweisser im Geltungsbereich seiner Schweisserprüfung schweisst,
– das Können und die Kenntnisse des Schweissers nicht angezweifelt werden

Eine Verlängerung

der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre ist nur möglich wenn

– dem Prüfer oder der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität der vom Schweisser hergestellten Fertigungsschweissungen vorliegen,
z.B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall-, oder Bruchprüfungen.